Um die Leistung für den Nutzer erbringen und die Steuererklärung über ELSTER beim zuständigen Finanzamt einreichen zu können, muss der Nutzer dem Anbieter eine entsprechende Vollmacht erteilen. Die Vollmacht wird durch die Unterschrift des Nutzers auf der Plattform erteilt. Ohne die Erteilung der Vollmacht ist eine Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt nicht möglich. Solange die Vollmacht nicht widerrufen wurde, kann der Anbieter dem Nutzer auch in den Folgejahren basierend auf den bei Finanzbehörden hinterlegten Daten Erinnerungen zur Abgabe eine Steuererklärung senden.
Zu den vom Nutzer zu machenden notwendigen Angaben gehören: Name, Familienstand, Beschäftigung, Adresse, Religionszugehörigkeit, Beruf, Arbeitgeber, Lohnsteuerbescheinigung, Zweitwohnung, zuständiges Finanzamt, Steueridentifikationsnummer, Aus- und Weiterbildung, Ausgaben für Arbeitsmittel, Bewerbungen, Berufsverbände, Einkünfte aus Kapitalvermögen (wenn ein Bankbeleg vorhanden ist), Einkünfte aus dem Verkauf von Waren (mit Ausnahme von Einkünften aus Pensionsfonds), Versicherungen, Gesundheitsausgaben, Hinterbliebenenabgaben, Behinderungen, Pflegepersonen, persönliche Daten von Kindern, die im selben Haushalt leben, Eltern oder andere Personen, Spenden, Kirchensteuer, Haushaltsausgaben, Ausgaben aus Pensionsfonds, Dauerausgaben, Unterhaltszahlungen an Dritte und Verlustvorträge, soweit zutreffend.
Diese Angaben hat er, soweit erforderlich und abgefragt durch entsprechende Dokumente zu verifizieren. Der Anbieter verwendet die vom Nutzer gemachten Angaben zur Berechnung der Steuerlast nur, wenn sie jeweils durch die vom Nutzer zur Verfügung gestellten und hochgeladenen Dokumente belegt werden. Der Anbieter kann ggfs. weitere Informationen oder Dokumente vom Nutzer anfordern. Kommt der Nutzer diesem Verlangen nicht nach, hat er keinen Anspruch auf Ausführung der Dienstleistung des Anbieters.
Die vom Anbieter akzeptierten Dateiformate sind PDF, jpeg und png. Der Anbieter ist zur Erbringung der Dienstleistung nicht verpflichtet, wenn ihm der Nutzer die erforderlichen oder angeforderten Dokumente in einem anderen Format zur Verfügung stellt.
Zudem hat der Nutzer seine Identität zweifelsfrei nachzuweisen. Hierzu stellt er dem Anbieter folgende Unterlagen/Dokumente bereit, soweit dieser es abfragt: Lohnsteuerbescheinigung, Lohn- /Gehaltsabrechnung, Meldebestätigung, deutscher Personalausweis oder andere Ausweisdokumente. Sollte es erforderlich sein, kann der Anbieter weitere Unterlagen oder Dokumente zur Feststellung oder Überprüfung der Identität vom Nutzer verlangen.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Informationen, Unterlagen und Dokumente so rechtzeitig vollständig zur Verfügung zu stellen, dass der Anbieter für den jeweiligen Veranlagungszeitraum noch ausreichend Zeit zur Erbringung seiner Dienstleistung und zur Übermittlung der Steuererklärung an das zuständige Finanzamt hat. Spätestens 14 Tage vor dem Ablauf etwaiger Fristen zur Einreichung der Erklärung hat der Nutzer den Anbieter in die Lage zu versetzen, dass dieser die Steuerklärung beim Finanzamt einreichen kann, ohne dass weitere Mitwirkungshandlungen des Nutzers erforderlich sind. Eventuelle Verspätungs- und Versäumniszuschläge, die auf einem Versäumnis des Nutzers beruhen, hat dieser selbst zu tragen.
Sie sind nur dann zur Steuerdeklaration mit Flinktax berechtigt, sofern Sie für den betreffenden Veranlagungszeitraum nicht bereits einen Angehörigen des steuerberatenden Berufs (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) mit der Bearbeitung einer entsprechenden Steuererklärung beauftragt haben (nachfolgend „Nutzungsvoraussetzung" genannt). Die Nutzungsvoraussetzung soll Doppelübermittlungen der Steuererklärung an die Finanzverwaltung vermeiden. Zur Feststellung, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung über Flinktax berechtigt sind, werden Sie bei der Nutzung von Flinktax gefragt, ob diese Nutzungsvoraussetzung gegeben ist („Selbsterklärung").