Arbeiten von zu Hause ist für viele Angestellte in Deutschland normal geworden, und das Steuerrecht hat nachgezogen. Seit 2023 gibt es zwei Wege, das Homeoffice abzusetzen: eine Tagespauschale, die fast jeder nutzen kann, und in manchen Fällen die vollen Kosten für ein eigenes Arbeitszimmer.

Die Homeoffice-Pauschale

Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, kannst du 6 € ansetzen. Höchstens 210 Tage zählen, also bis zu 1.260 € im Jahr. Ein eigenes Zimmer brauchst du dafür nicht: Ein Schreibtisch im Wohnzimmer oder eine Ecke am Küchentisch reicht. Belege brauchst du für die Pauschale auch nicht, du solltest aber zeigen können, an welchen Tagen du zu Hause gearbeitet hast, zum Beispiel mit einem einfachen Kalender oder einer Bestätigung deines Arbeitgebers.

Homeoffice oder Arbeitsweg?

An einem Homeoffice-Tag kannst du für diesen Tag in der Regel nicht zusätzlich die Entfernungspauschale ansetzen. Die Ausnahme: Stellt dir dein Arbeitgeber für die Arbeit, die du zu Hause erledigst, keinen Arbeitsplatz zur Verfügung, wie bei vielen Lehrkräften, darfst du beides am selben Tag ansetzen. Zähl deine Tage also sorgfältig: Bürotage zählen beim Arbeitsweg, Homeoffice-Tage bei der Homeoffice-Pauschale.

Ein eigenes Arbeitszimmer

Hast du einen Raum, den du fast nur beruflich nutzt, und ist er der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit, kannst du die tatsächlichen Kosten absetzen: einen Anteil an Miete, Heizung, Strom und Reinigung, nach der Fläche berechnet. Statt der tatsächlichen Kosten kannst du auch eine Jahrespauschale von 1.260 € ansetzen. Das betrifft zum Beispiel Menschen, die komplett zu Hause arbeiten und beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz haben. Arbeitszimmer und Tagespauschale lassen sich nicht kombinieren.

Arbeitsmittel

Unabhängig von der Pauschale kannst du Dinge absetzen, die du für die Arbeit kaufst. Computer, Laptops, Monitore und Software kannst du im Jahr des Kaufs komplett absetzen. Andere Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl kannst du sofort voll absetzen, wenn sie bis zu 800 € ohne Mehrwertsteuer kosten; teurere werden über mehrere Jahre verteilt. Nutzt du etwas auch privat, zählt nur der berufliche Anteil.

Was du typischerweise absetzen kannst:

  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, bis zu 1.260 € im Jahr
  • Laptop, Monitor, Tastatur, Headset und Software
  • Schreibtisch, Bürostuhl und Schreibtischlampe
  • Internet und Telefon: der berufliche Anteil, oft 20 % der Rechnung, bis zu 20 € im Monat, ohne Einzelnachweis
  • Fachbücher und Online-Kurse

So kommt es zusammen

Jeder Angestellte bekommt automatisch 1.230 € pro Jahr für Werbungskosten, auch ohne Belege. Homeoffice, Arbeitsweg und Arbeitsmittel bringen nur dann zusätzlich Geld, wenn sie zusammen mehr ergeben. Beispiel für 2026: 120 Homeoffice-Tage (720 €), 100 Bürotage bei 20 km (760 €) und ein neuer Laptop für 900 € ergeben 2.380 €. Das sind 1.150 € über dem Pauschbetrag, was je nach Steuersatz einige Hundert Euro Erstattung bedeuten kann.

Für die Homeoffice-Pauschale brauchst du keine Belege, für deine Arbeitsmittel schon. Fotografiere jede Rechnung am Tag des Kaufs.

Flinktax fragt dich in einfacher Sprache nach deinen Arbeitstagen und Arbeitsmitteln und rechnet die Abzüge für dich zusammen, damit du die Regeln nicht auswendig kennen musst.

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